AGB

 

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1) Allgemeine Bestimmungen

Den Geschäftsbedingungen zwischen Besteller und Lieferant liegen die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde, soweit nicht besondere weitere Bedingungen vereinbart wurden. Abweichungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in Schriftform niedergelegt sind. Die Verkaufsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Besteller und dem Lieferanten, auch wenn auf diese bei zukünftigen Geschäften nicht mehr besonders hingewiesen wird, so z.B. bei Ersatzlieferungen und Umänderungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind unbeachtlich.

 

2) Angebot und Preise

Die Angebotspreise in EURO verstehen sich ab Werk ohne Verpackung. Modellveränderungen und – verbesserungen behalten wir uns vor. Die Angebotspreise verstehen sich freibleibend. Sämtliche Aufträge werden unter der Voraussetzung der Liefermöglichkeit angenommen. Sie werden nicht gesondert bestätigt. Ihre Annahme erfolgt durch unsere Lieferung. Rechnungen, Entwürfe, Kostenvoranschläge und alle sonstwie zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten; diesem allein stehen die Urheberrechte an diesen Unterlagen zu. Der Besteller verpflichtet sich, die im vorgenannten Absatz erwähnten Unterlagen keiner seinem Betrieb fremden Person, insbesondere keinem Wettbewerber des Lieferanten, zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu überlassen; das gleiche gilt für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen.

 

3) Lieferzeit

Die Liefertermine gelten mit der Maßgabe, daß sie möglichst vom Lieferanten eingehalten werden. Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt die Besteller weder zum Rücktritt, noch zum Schadenersatz. Der Lauf der Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in allen Punkten einwandfrei geklärt ist und eine entsprechende Auftragsbestätigung von Prosport vorliegt; dazu gehört auch die Leistung einer evtl. vereinbarten Anzahlung.

 

4) Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt grundsätzlich ab Werk des Lieferanten auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beim Verlassen des Werkes geht die Gefahr auf den Besteller auch dann über, wenn die Ware durch Fahrzeuge des Lieferanten zu den Kunden gebracht wird.

 

5) Mängelrüge

Mängel an der gelieferten Ware sind vom Besteller binnen 5 Tagen nach Empfang schriftlich gegenüber dem Lieferanten zu rügen. Wahrt der Besteller diese Frist nicht, so ist die Geltendmachung irgendwelcher Mängelrügen sowie der Anspruch auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Die Mängelanzeige muß schriftlich unter Einsendung des Lieferscheins erfolgen. Nach erfolgter Überprüfung wird fehlerhaft gelieferte Ware – gegen vorherige Rücksendung – in einwandfreien Ersatz umgetauscht. Irgendwelche Ansprüche auf Schadenersatz oder Vertragsstrafen, gleichviel aus welchen Gründen sie gestellt werden, sowie die Haftung des Lieferanten für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Ohne unsere vorherige Zustimmung werden Warenrücksendungen grundsätzlich nicht angenommen. Warenrücksendungen sind stets frei zu senden.

 

6) Zahlungsbedingungen

10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto. Lieferungen ins Ausland sind nur möglich gegen Vorkasse oder bankgarantierten Scheck. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Muß bei Zahlungsverzug einer Rechnung der Rechtsweg beschritten werden, sind sofort alle noch offenen Forderungen an den Kunden fällig.

 

7) Aufhebung von Verpflichtungen

Der Lieferant ist berechtigt, im Falle des Bekanntwerdens von irgendwelchen Umständen, die den Besteller als nicht kreditwürdig erscheinen lassen, sofort die Zahlung – und zwar auch gestundeter Forderungen – bzw. Vorauskasse verlangen. Der Lieferant ist auch berechtigt, die sofortige Herausgabe der von ihm gelieferten Waren zu verlangen, diese bestmöglich zu verwerten und die Differenz zwischen dem Erlös und der Verkaufssumme als Schadensersatz zu fordern.

 

8) Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält das Eigentumsrecht an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Deckung aller Ansprüche. Der Besteller hat dem Lieferanten unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn dritte Personen Rechte bezüglich der gelieferten Ware oder hinsichtlich der Forderung aus Weiterveräußerung geltend machen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen wollen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen: Durch Verkauf der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an der Ware. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Käufer gehörenden und unter sogenanntem einfachen Eigentumsvorbehalt gekauften Gegenständen verarbeitet und konfektioniert wird, erwirbt der Verkäufer das alleinige Eigentum am Verarbeitungs- und Verkaufsprodukt.

 

9) Urheberrecht

Die Produkte „Prosport“, „Pudelwohl“ und „Kopfsache“ und ihre Darstellungen und Abbildungen sind markenrechtlich und urheberrechtlich geschützt und bei deren unautorisierter Verwendung ist mit Rechtsverfolgungsmaßnahmen zu rechnen.

 

10) Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Lieferanten als vereinbart. Ist der Besteller ein Ausländer, so gilt bei Streitigkeiten zwischen ihm und dem Lieferanten deutsches Recht.

 

PROSPORT GMBH, Höpfling 6, 83313 Siegsdorf

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